Allgemeine Geschäftsbedingungen

Gültig ab: Februar 2025

Anwendungsbereich: compl works de Dienstleistungen

Geltungsbereich dieser AGB

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Dienstleistungen von compl works de im Bereich Compliance-Beratung, interne Untersuchungen und Governance-Advisory. Durch die Beauftragung unserer Services oder Nutzung unserer Website stimmen Sie diesen Bedingungen zu. Abweichende Bedingungen sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung wirksam.

1. Definitionen

„compl works de" / „Wir" / „Uns"

bezieht sich auf compl works de, Kreuzstrasse 26, 8008 Zürich, als Anbieter von Compliance-Beratungsdienstleistungen.

„Kunde" / „Sie"

bezeichnet natürliche oder juristische Personen, die unsere Dienstleistungen in Anspruch nehmen oder unsere Website nutzen.

„Dienstleistungen"

umfasst alle von compl works de angebotenen Services im Bereich Compliance, einschließlich Beratung, Untersuchungen und Schulungen.

„Website"

bezieht sich auf alle Online-Präsenzen von compl works de und zugehörige digitale Inhalte.

„Vertrag"

meint die rechtliche Vereinbarung zwischen compl works de und dem Kunden über die Erbringung spezifischer Dienstleistungen.

„Vertrauliche Informationen"

bezeichnet alle nicht-öffentlichen Informationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung ausgetauscht werden.

2. Nutzung unserer Dienstleistungen

2.1 Berechtigung zur Nutzung

  • Unsere Dienstleistungen richten sich ausschließlich an Unternehmen und professionelle Nutzer (B2B)
  • Kunden müssen volljährig und geschäftsfähig sein oder durch bevollmächtigte Vertreter handeln
  • Bei der Registrierung sind wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen
  • Änderungen der Stammdaten sind unverzüglich mitzuteilen

2.2 Pflichten des Kunden

Kooperationspflichten

  • Bereitstellung aller relevanten Informationen
  • Rechtzeitige Kommunikation von Änderungen
  • Angemessene Mitarbeit bei Projekten
  • Einhaltung vereinbarter Termine
  • Gewährung notwendiger Zugangsrechte

Rechtmäßigkeit

  • Einhaltung geltender Gesetze und Vorschriften
  • Keine Nutzung für rechtswidrige Zwecke
  • Respektierung der Urheberrechte
  • Wahrung der Vertraulichkeit
  • Ordnungsgemäße Verwendung bereitgestellter Materialien

2.3 Untersagte Nutzung

Folgende Nutzungen sind ausdrücklich untersagt:

  • • Verletzung von Gesetzen oder Vorschriften
  • • Beeinträchtigung der Rechte Dritter
  • • Übertragung schädlicher Software
  • • Unbefugter Zugriff auf Systeme
  • • Reverse Engineering unserer Tools
  • • Weitergabe von Zugangsdaten
  • • Kommerzielle Nutzung ohne Berechtigung
  • • Belästigung oder Spam-Aktivitäten
  • • Manipulation von Daten oder Systemen
  • • Umgehung von Sicherheitsmaßnahmen

3. Vertragsabschluss und -abwicklung

3.1 Vertragsschluss

1

Anfrage und Angebot

Ihre Kontaktaufnahme stellt eine unverbindliche Anfrage dar. Unser Angebot erfolgt schriftlich oder per E-Mail und ist 30 Tage gültig.

2

Beauftragung

Der Vertrag kommt durch Ihre schriftliche Auftragserteilung und unsere Annahme zustande. Mündliche Vereinbarungen bedürfen schriftlicher Bestätigung.

3

Projektstart

Nach Vertragsschluss erhalten Sie eine Auftragsbestätigung mit Projektdetails, Zeitplan und Ansprechpartnern.

3.2 Leistungserbringung

Termine und Fristen

  • • Termine sind nach Möglichkeit einzuhalten
  • • Verzögerungen durch Kundeneinfluss gehen zu dessen Lasten
  • • Force Majeure-Ereignisse können Terminverschiebungen rechtfertigen
  • • Projektanpassungen können Zeitplanänderungen zur Folge haben

Qualitätsstandards

  • • Leistungserbringung nach anerkannten Standards
  • • Einhaltung branchenspezifischer Best Practices
  • • Regelmäßige Qualitätskontrolle durch Senior-Berater
  • • Dokumentation aller wesentlichen Arbeitsschritte

3.3 Änderungen und Zusatzleistungen

Projektänderungen

Änderungen am vereinbarten Leistungsumfang bedürfen schriftlicher Vereinbarung und können Anpassungen von Terminen und Honoraren zur Folge haben.

Zusatzleistungen

Nicht ursprünglich vereinbarte Leistungen werden separat berechnet. Der Kunde wird vorab über entstehende Zusatzkosten informiert.

Genehmigungsverfahren

Wesentliche Projektänderungen bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragsparteien in Textform (E-Mail genügt).

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preisgestaltung

Standard-Dienstleistungen

Compliance-Programme: CHF 2,250
Interne Untersuchungen: CHF 2,600
Ethik & Governance: CHF 1,900

Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Individuelle Projekte

  • • Komplexe Projekte werden individuell kalkuliert
  • • Stundenbasierte Abrechnung bei CHF 280-450/Std.
  • • Pauschalpreise nach Aufwandsschätzung
  • • Reisekosten und Spesen werden separat berechnet
  • • Kostenlose Erstberatung bis 30 Minuten

Bei Langzeitprojekten gewähren wir Mengenrabatte.

4.2 Zahlungsbedingungen

Zahlungsziel

Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu begleichen.

Zahlungsarten

Banküberweisung, QR-Rechnung. Barzahlung nur nach Vereinbarung.

Verzug

Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. berechnet.

Vorleistung

Bei Neukunden und größeren Projekten können Anzahlungen verlangt werden.

5. Haftung und Gewährleistung

5.1 Haftungsbeschränkungen

Allgemeine Haftungsbeschränkung

compl works de haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf typische, vorhersehbare Schäden begrenzt und beträgt maximal das vereinbarte Honorar des betreffenden Projekts.

Ausgeschlossene Schäden

Die Haftung für Folgeschäden, entgangene Gewinne, Datenverlust und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

5.2 Gewährleistung

Unsere Zusagen

  • Erbringung nach anerkannten fachlichen Standards
  • Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen
  • Qualifizierte und erfahrene Berater
  • Vertraulicher Umgang mit Informationen

Haftungsausschluss

  • Keine Erfolgsgarantien bei Compliance-Projekten
  • Keine Haftung für Änderungen der Rechtslage
  • Keine Gewähr bei unvollständigen Informationen
  • Ausschluss bei unsachgemäßer Anwendung

5.3 Höhere Gewalt

compl works de ist von der Erfüllung vertraglicher Pflichten befreit, soweit die Erfüllung durch höhere Gewalt unmöglich wird. Dazu zählen:

  • Naturkatastrophen und Umwelteinflüsse
  • Kriegs- und Terrorereignisse
  • Pandemien und behördliche Anordnungen
  • Streiks und Aussperrungen
  • Cyber-Angriffe und IT-Systemausfälle
  • Energieversorgungsunterbrechungen
  • Unvorhersehbare regulatorische Änderungen
  • Andere unabwendbare externe Ereignisse

6. Kündigung und Vertragsbeendigung

6.1 Ordentliche Kündigung

Laufende Projekte

  • • Kündigung mit 14 Tagen Frist zum Monatsende
  • • Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten
  • • Ordnungsgemäße Projektübergabe
  • • Rückgabe aller Unterlagen und Materialien

Dauerschuldverhältnisse

  • • Kündigung mit 3 Monaten Frist
  • • Zum Ende eines Kalenderjahres
  • • Schriftform erforderlich
  • • Übergangsregelungen sind zu vereinbaren

6.2 Außerordentliche Kündigung

Fristlose Kündigung ist möglich bei:

  • Wesentlichen Vertragsverletzungen
  • Zahlungsverzug über 60 Tage
  • Insolvenz einer Vertragspartei
  • Verletzung der Vertraulichkeit
  • Unmöglichkeit der Leistungserbringung
  • Wegfall der Geschäftsgrundlage

6.3 Folgen der Vertragsbeendigung

Abrechnung

Bis zur Kündigung erbrachte Leistungen werden anteilig abgerechnet. Ausstehende Zahlungen sind sofort fällig.

Datenrückgabe

Alle Kundendaten werden ordnungsgemäß zurückgegeben oder nach Weisung gelöscht. Backup-Aufbewahrung nach gesetzlichen Fristen.

Nachwirkung

Vertraulichkeitsvereinbarungen und Geheimhaltungspflichten bleiben auch nach Vertragsende bestehen.

7. Schlussbestimmungen

7.1 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Anwendbares Recht

Auf alle Rechtsverhältnisse zwischen compl works de und dem Kunden findet ausschließlich Schweizer Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen.

Gerichtsstand

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Zürich, Schweiz. compl works de ist berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

7.2 Streitbeilegung

1

Außergerichtliche Einigung

Vor Anrufung der Gerichte verpflichten sich beide Parteien zu Verhandlungen in gutem Glauben zur außergerichtlichen Streitbeilegung.

2

Mediation

Scheitern direkte Verhandlungen, kann Mediation durch eine von beiden Parteien akzeptierte Mediationsstelle vereinbart werden.

3

Gerichtliches Verfahren

Erst nach Ausschöpfung außergerichtlicher Möglichkeiten erfolgt die Anrufung der ordentlichen Gerichte am Gerichtsstand Zürich.

7.3 Sonstige Bestimmungen

Änderungen der AGB

Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen 30 Tagen schriftlich widerspricht.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame ersetzt.

Kontakt für rechtliche Fragen

legal@{domain}
+41 44 523 76 89
Kreuzstrasse 26, 8008 Zürich